Tätigkeitsbereich

Das Straßenverkehrsrecht und das Strafrecht gehören zu meinen wesentlichen Aufgabenbereichen.

Das Straßenverkehrsrecht umfasst:

  • die Unfallregulierung bei Sach- und Körperschäden, gerichtlich und außergerichtlich
  • die Vertretung vor Behörden und Gerichten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
    (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße u. ä.)
  • die Verteidigung in Strafsachen
    (Fahrt mit Alkohol und/oder Drogen, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u. ä.) und
  • die verwaltungsrechtliche Seite bei Fahrerlaubnisentzug und Punkten im Verkehrszentralregister.

Daneben bin auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts (z. B. Mietrecht, Forderungseinziehung, Zwangsvollstreckung) tätig.